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Gibt es Regeln für das Antragsverfahren?

Die Einzelheiten zum Antragsverfahren sind in den Richtlinien beschrieben, die Sie im Downloadbereich vorfinden. Die Richtlinien werden jährlich angepaßt. Um deren Beachtung wird dringend gebeten. 

Das Antragsverfahren erfolgt schriftlich unter Verwendung der Vordrucke "Antrag" und "Erfahrungsbericht":

Antrag (Jahr) = Beantragung der Bezuschussung für eine Konfirmandenfreizeit im entsprechenden Jahr. Es erfolgt von der Geschäftsstelle der Karl und Louise Müller-Stiftung ein Schreiben mit dem in Aussicht gestellten Zuschuss. Die Anträge stehen ab ca. November des Jahres, für das folgende Jahr im Downloadbereich zur Verfügung.

Erfahrungsbericht = Zur Vorlage nach der stattgefundenen Konfirmandenfreizeit bei der Geschäftsstelle der Karl und Louise Müller-Stiftung und Grundlage für den Abruf des in Aussicht gestellten Zuschusses. 
Nur wenn der Bericht sowohl den formalen, als auch - insbesondere - den inhaltlichen Kriterien entspricht, kann eine Auszahlung des Zuschusses an das zuständige Kirchen(kreis)amt zu Gunsten der antragstellenden Kirchengemeinde erfolgen. Die Höhe des Auszahlungsbetrages bestimmt sich u.a. nach Anzahl der Tage (An- und Abreisetag gelten als ein Tag) und der tatsächlich teilgenommenen Konfirmanden*innen.
Der Vordruck steht im Downloadbereich zur Verfügung. 

Für die Beantragung werden nur die im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Anträge berücksichtigt. 

Wohin sind die Anträge zu richten?

Anträge können per Post, Fax oder per Email (siehe unten) eingereicht werden.

Erfahrungsberichte sind nur per Post mit Originalunterschriften und Siegel - an die nachstehend genannte Anschrift der Stiftungsgeschäftsstelle zu richten:

Karl und Louise Müller Stiftung
- Geschäftsstelle -
Rote Reihe 6
30169 Hannover

E-Mail: info@klm-stiftung.de

Eingangsbestätigungen für Anträge und Erfahrungsberichte werden grundsätzlich nicht erteilt